Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
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Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Die globalisierte Wirtschaft bietet Chancen, stellt Unternehmen jedoch auch vor Herausforderungen hinsichtlich Menschenrechten, Umweltschutz und Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten. Gesetze wie das LkSG und die europäische CSDDD verpflichten Unternehmen zu verantwortungsvoller Lieferkettengestaltung.

Alexander Ritter
Alexander Ritter Veröffentlicht am 14.01.2025

📜 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die globalisierte Wirtschaft bringt zahlreiche Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich, besonders im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutz und Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten.

In diesem Kontext sind gesetzliche Regelungen wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf europäischer Ebene von großer Bedeutung.

Beide zielen darauf ab, Unternehmen zu einer verantwortungsvollen Gestaltung ihrer Lieferketten zu verpflichten.

1️⃣ Deutsche LkSG und europäische CSDDD

Die Corporate Social Responsibility (CSR) und die Achtung der Menschenrechte sind seit einigen Jahren im Fokus der internationalen Unternehmenspraxis. Unternehmen müssen zunehmend ihrer Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Umwelt, Arbeitsschutz und Menschenrechte gerecht werden.

➡️ Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG, das bereits am 1. Januar 2023 in Kraft trat, verpflichtet Unternehmen in Deutschland, entlang ihrer Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und grundlegenden Arbeitsstandards zu achten. Es gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.

Offizielle Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – LkSG

➡️ Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Im Rahmen der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt die CSDDD das Ziel, die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen über die nationalen Grenzen hinaus zu harmonisieren.

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen in der EU, die Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, mit einem besonderen Fokus auf Unternehmen, die eine internationale Lieferkette unterhalten. Die Richtlinie wird voraussichtlich ab 2025 in Kraft treten.

Offizielle Quellen: Europäische Kommission – CSDDD

2️⃣ Gliederung des Gesetzes

💼 Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Detail

Das LkSG umfasst eine Reihe von Sorgfaltspflichten, die Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu erkennen und aktiv zu vermeiden. Die wesentlichen Bestandteile des Gesetzes umfassen:

  • Anwendungsbereich: Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden (ab 2024 ab 1.000 Mitarbeitenden) sind verpflichtet, das Gesetz umzusetzen.
  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen Risiken entlang ihrer Lieferketten ermitteln, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Risiken umsetzen und über ihre Aktivitäten berichten.
  • Berichtspflichten: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Aktivitäten zur Wahrung der Menschenrechte und Umweltstandards berichten.

Weitere Informationen: BMAS - Gliederung des LkSG

🌍 Die CSDDD im Vergleich

Die CSDDD verfolgt einen ähnlichen Ansatz wie das LkSG, legt jedoch stärker den Fokus auf die grenzüberschreitende Verantwortung und die Harmonisierung der Regeln innerhalb der EU.

Sie verpflichtet Unternehmen, ein Risiko-Management-System zu etablieren, das potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in den globalen Lieferketten identifiziert.

Weitere Informationen: CSDDD in der Europäischen Union

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3️⃣ Sorgfaltspflichten

Unternehmen müssen umfassende Sorgfaltspflichten umsetzen, die als Grundlage für ihre Compliance-Strategien dienen.

🛠️ Risikomanagement einrichten

Unternehmen sind verpflichtet, ein Risikomanagement-System zu etablieren, das kontinuierlich Risiken in ihren Lieferketten überwacht und bewertet. Dies bedeutet, dass mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken bereits im Voraus erkannt werden müssen.

  • Risikomanagementprozesse: Identifizierung, Bewertung und Minderung von Risiken.
  • Verantwortlichkeiten: Ernennung von Compliance-Beauftragten, die die Umsetzung der Sorgfaltspflichten überwachen.

Weiterführende Information: BMAS - Risikomanagement im LkSG

📊 Risikomanagement und Risikoanalyse

  • Risikoanalyse durchführen: Unternehmen müssen regelmäßige Risikoanalysen ihrer gesamten Lieferkette durchführen. Diese Analysen sollen potenzielle Menschenrechtsverletzungen, wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit, sowie Umweltrisiken, etwa durch giftige Chemikalien, aufdecken.

📑 Grundsatzerklärung veröffentlichen

Unternehmen sind verpflichtet, eine Grundsatzerklärung zu veröffentlichen, die die Unternehmenspolitik im Hinblick auf die Menschenrechte und Umweltstandards klar darstellt.

  • Transparenz: Die Grundsatzerklärung muss öffentlich zugänglich sein und die Einhaltung der Standards darlegen.

Mehr erfahren: Richtlinien zur Grundsatzerklärung im LkSG

🛡️ Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Unternehmen müssen sowohl Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Risiken als auch Abhilfemaßnahmen zur Behebung von Problemen ergreifen, wenn diese in der Lieferkette festgestellt werden.

  • Prävention: Schulungsprogramme für Zulieferer, Anpassung von Lieferantenverträgen.
  • Abhilfe: Sofortmaßnahmen bei festgestellten Verstößen, wie etwa die Beendigung von Geschäftsbeziehungen.

📞 Beschwerdeverfahren etablieren

Es müssen transparente Beschwerdemechanismen eingerichtet werden, die es betroffenen Personen in den Lieferketten ermöglichen, Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards zu melden.

Durch die Compliance mit dem LkSG und der CSDDD tragen Unternehmen nicht nur zur Verbesserung globaler Standards bei, sondern sichern sich auch langfristig die Akzeptanz und das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Michael Kostka - CEO EntekSystems

4️⃣ Sanktionen

⚖️ Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Unternehmen, die gegen die Anforderungen des LkSG oder der CSDDD verstoßen, können mit Sanktionen belegt werden, die in schwerwiegenden Fällen auch bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den möglichen Sanktionen zählen:

💸 Bußgelder

Eines der Hauptmittel zur Durchsetzung des LkSG sind Bußgelder, die Unternehmen auferlegt werden können, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei vom Umfang des Verstoßes und der Unternehmensgröße ab.

Rechtliche Grundlage: Bußgelder können verhängt werden, wenn das Unternehmen:

  • keine Risikomanagementprozesse etabliert hat,

  • keine Berichtspflichten erfüllt oder

  • gegen Menschenrechte und Umweltstandards verstößt.

🚫 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Ein weiterer möglicher Verstoß betrifft den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, können für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Deutschland und gegebenenfalls in anderen EU-Staaten ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss kann die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen.

⚖️ Zivilrechtliche Klagen und Schadensersatz

Das LkSG eröffnet auch die Möglichkeit, dass betroffene Personen oder Organisationen zivilrechtliche Klagen gegen Unternehmen erheben. Diese Klagen können auf Schadensersatz für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße abzielen.

📉 Reputationsschaden und Verlust von Kundenvertrauen

Obwohl nicht direkt eine gesetzliche Sanktion, hat der Verstoß gegen das LkSG auch massive reputationsrechtliche Folgen. Der Verlust des Kundenvertrauens und die Schädigung des Markenimages sind indirekte Sanktionen, die in der heutigen Geschäftswelt nicht unterschätzt werden dürfen.

🛑 Verluste bei internationalen Geschäftspartnern

Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust wichtiger Geschäftspartner. Viele internationale Unternehmen und große Konzerne haben ihre eigenen Nachhaltigkeitsanforderungen und könnten Verträge kündigen oder Zusammenarbeiten beenden, wenn ein Lieferant gegen das LkSG verstößt.

5️⃣ Unterstützung durch IT-Asset-Management

Ein effektives IT-Asset-Management-Tool wie Inventory360 von Entek Systems kann Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der CSDDD effizient umzusetzen.

Mit Inventory360 können Unternehmen ihre IT-Assets und Technologie-Infrastruktur zentral überwachen und verwalten. Besonders im Kontext der Lieferkettenverantwortung ermöglicht dieses Tool eine präzise Überwachung und Dokumentation der eingesetzten IT-Ressourcen und der Lieferantenbeziehungen.

📊 Wie Inventory360 hilft:

  • Erfassung und Dokumentation: Mit Inventory360 können Unternehmen sämtliche IT-Assets in ihrer Wertschöpfungskette detailliert erfassen und die entsprechenden Lieferantenbeziehungen überwachen. So lassen sich Risiken im Bereich der Lieferanten-Compliance und Datenverarbeitung systematisch identifizieren und dokumentieren.
  • Risikomanagement: Das Tool unterstützt Unternehmen bei der Risikobewertung ihrer IT-Systeme und IT-Lieferanten, indem es Echtzeit-Daten liefert, die für die Risikoanalyse genutzt werden können. So wird eine schnelle Reaktion auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards ermöglicht.
  • Berichterstattung: Inventory360 erleichtert die Erstellung von Berichten zur Einhaltung des LkSG und der CSDDD, indem es eine zentrale Dokumentation aller relevanten Daten zur Verfügung stellt. Unternehmen können so ihre Compliance-Berichte effizient erstellen und sicherstellen, dass alle relevanten Informationen für die gesetzlich geforderten Berichtspflichten vorliegen.

🔑 Fazit: Auf dem Weg zur Compliance

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Lieferketten umfassend zu überprüfen und Risiken zu managen. Die Implementierung eines robusten Risikomanagements sowie die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sind entscheidend.

Die Berichtspflichten und Sanktionen erfordern eine klare und transparente Kommunikation der unternehmerischen Aktivitäten im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes.

Alexander Ritter
Alexander Ritter Autor

Head of Sales & Marketing

Herr Ritter verantwortet bei der EntekSystems die Bereiche Sales & Marketing, vom Management der Teams, bis hin zu Marketingkampagnen, Markenstrategien und Wachstumsplänen.

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