Die globalisierte Wirtschaft bietet Chancen, stellt Unternehmen jedoch auch vor Herausforderungen hinsichtlich Menschenrechten, Umweltschutz und Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten. Gesetze wie das LkSG und die europäische CSDDD verpflichten Unternehmen zu verantwortungsvoller Lieferkettengestaltung.
Die globalisierte Wirtschaft bringt zahlreiche Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich, besonders im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutz und Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten.
In diesem Kontext sind gesetzliche Regelungen wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf europäischer Ebene von großer Bedeutung.
Beide zielen darauf ab, Unternehmen zu einer verantwortungsvollen Gestaltung ihrer Lieferketten zu verpflichten.
Die Corporate Social Responsibility (CSR) und die Achtung der Menschenrechte sind seit einigen Jahren im Fokus der internationalen Unternehmenspraxis. Unternehmen müssen zunehmend ihrer Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Umwelt, Arbeitsschutz und Menschenrechte gerecht werden.
Das LkSG, das bereits am 1. Januar 2023 in Kraft trat, verpflichtet Unternehmen in Deutschland, entlang ihrer Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und grundlegenden Arbeitsstandards zu achten. Es gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.
Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen zu mehr Transparenz und Verantwortung in ihren globalen Lieferketten zu bewegen. Dabei sollen Unternehmen sicherstellen, dass Menschenrechte respektiert und Umweltstandards eingehalten werden, sowohl bei direkten Geschäftspartnern als auch bei deren Zulieferern.
Offizielle Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – LkSG
Im Rahmen der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt die CSDDD das Ziel, die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen über die nationalen Grenzen hinaus zu harmonisieren.
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen in der EU, die Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, mit einem besonderen Fokus auf Unternehmen, die eine internationale Lieferkette unterhalten. Die Richtlinie wird voraussichtlich ab 2025 in Kraft treten.
Offizielle Quellen: Europäische Kommission – CSDDD
Das LkSG umfasst eine Reihe von Sorgfaltspflichten, die Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu erkennen und aktiv zu vermeiden. Die wesentlichen Bestandteile des Gesetzes umfassen:
Weitere Informationen: BMAS - Gliederung des LkSG
Die CSDDD verfolgt einen ähnlichen Ansatz wie das LkSG, legt jedoch stärker den Fokus auf die grenzüberschreitende Verantwortung und die Harmonisierung der Regeln innerhalb der EU.
Sie verpflichtet Unternehmen, ein Risiko-Management-System zu etablieren, das potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in den globalen Lieferketten identifiziert.
Weitere Informationen: CSDDD in der Europäischen Union
Kombiniert Hardware, Lizenzen, Verträge, Bestellungen und vieles mehr in einem System.
Unternehmen müssen umfassende Sorgfaltspflichten umsetzen, die als Grundlage für ihre Compliance-Strategien dienen.
Unternehmen sind verpflichtet, ein Risikomanagement-System zu etablieren, das kontinuierlich Risiken in ihren Lieferketten überwacht und bewertet. Dies bedeutet, dass mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken bereits im Voraus erkannt werden müssen.
Weiterführende Information: BMAS - Risikomanagement im LkSG
Unternehmen sind verpflichtet, eine Grundsatzerklärung zu veröffentlichen, die die Unternehmenspolitik im Hinblick auf die Menschenrechte und Umweltstandards klar darstellt.
Mehr erfahren: Richtlinien zur Grundsatzerklärung im LkSG
Unternehmen müssen sowohl Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Risiken als auch Abhilfemaßnahmen zur Behebung von Problemen ergreifen, wenn diese in der Lieferkette festgestellt werden.
Es müssen transparente Beschwerdemechanismen eingerichtet werden, die es betroffenen Personen in den Lieferketten ermöglichen, Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards zu melden.
Durch die Compliance mit dem LkSG und der CSDDD tragen Unternehmen nicht nur zur Verbesserung globaler Standards bei, sondern sichern sich auch langfristig die Akzeptanz und das Vertrauen von Kunden und Partnern.
Unternehmen, die gegen die Anforderungen des LkSG oder der CSDDD verstoßen, können mit Sanktionen belegt werden, die in schwerwiegenden Fällen auch bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den möglichen Sanktionen zählen:
Eines der Hauptmittel zur Durchsetzung des LkSG sind Bußgelder, die Unternehmen auferlegt werden können, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei vom Umfang des Verstoßes und der Unternehmensgröße ab.
Rechtliche Grundlage: Bußgelder können verhängt werden, wenn das Unternehmen:
Beispiel: Ein Unternehmen, das versäumt, eine ordnungsgemäße Risikomanagementstruktur einzurichten oder keine Risikoanalyse durchführt, könnte mit einem Bußgeld von bis zu 800.000 Euro belegt werden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen könnte das Bußgeld sogar noch höher ausfallen.
Ein weiterer möglicher Verstoß betrifft den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, können für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Deutschland und gegebenenfalls in anderen EU-Staaten ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss kann die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen.
Beispiel: Ein Unternehmen, das wiederholt keine Dokumentationspflichten oder Abhilfemaßnahmen im Falle von Risiken einhält, könnte bei zukünftigen öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland ausgeschlossen werden.
Das LkSG eröffnet auch die Möglichkeit, dass betroffene Personen oder Organisationen zivilrechtliche Klagen gegen Unternehmen erheben. Diese Klagen können auf Schadensersatz für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße abzielen.
Beispiel: Ein Unternehmen, dessen Lieferant Kinderarbeit einsetzt oder die Umwelt durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen schädigt, könnte von betroffenen Dritten auf Schadensersatz verklagt werden.
Obwohl nicht direkt eine gesetzliche Sanktion, hat der Verstoß gegen das LkSG auch massive reputationsrechtliche Folgen. Der Verlust des Kundenvertrauens und die Schädigung des Markenimages sind indirekte Sanktionen, die in der heutigen Geschäftswelt nicht unterschätzt werden dürfen.
Beispiel: Ein Unternehmen, das in den Medien für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltskandale in der Lieferkette bekannt wird, könnte Kunden verlieren und langfristige Umsatzrückgänge erleiden.
Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust wichtiger Geschäftspartner. Viele internationale Unternehmen und große Konzerne haben ihre eigenen Nachhaltigkeitsanforderungen und könnten Verträge kündigen oder Zusammenarbeiten beenden, wenn ein Lieferant gegen das LkSG verstößt.
Beispiel: Ein international agierender Konzern, der aufgrund eines Verstoßes gegen das LkSG in den Fokus der Öffentlichkeit gerät, könnte Verträge mit Lieferanten kündigen, die nicht die gleichen Sorgfaltspflichten einhalten.
Ein effektives IT-Asset-Management-Tool wie Inventory360 von Entek Systems kann Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der CSDDD effizient umzusetzen.
Mit Inventory360 können Unternehmen ihre IT-Assets und Technologie-Infrastruktur zentral überwachen und verwalten. Besonders im Kontext der Lieferkettenverantwortung ermöglicht dieses Tool eine präzise Überwachung und Dokumentation der eingesetzten IT-Ressourcen und der Lieferantenbeziehungen.
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Lieferketten umfassend zu überprüfen und Risiken zu managen. Die Implementierung eines robusten Risikomanagements sowie die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sind entscheidend.
Die Berichtspflichten und Sanktionen erfordern eine klare und transparente Kommunikation der unternehmerischen Aktivitäten im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes.
Durch die Integration eines leistungsfähigen IT-Asset-Management-Tools wie Inventory360 können Unternehmen ihre Compliance-Strategien erheblich stärken und gewährleisten, dass alle Anforderungen des LkSG und der CSDDD jederzeit erfüllt werden.
Head of Sales & Marketing
Herr Ritter verantwortet bei der EntekSystems die Bereiche Sales & Marketing, vom Management der Teams, bis hin zu Marketingkampagnen, Markenstrategien und Wachstumsplänen.
Kombiniert Hardware, Lizenzen, Verträge, Bestellungen und vieles mehr in einem System.
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