Was ändert sich in 2025?
Digitalisierung

Was ändert sich in 2025?

2025 wird Unternehmen und deren Mitarbeiter vor neue Herausforderungen stellen. - Was ändert sich in 2025 und wer ist davon in welcher Form betroffen?

Alexander van der Steeg
Alexander van der Steeg Veröffentlicht am 31.12.2024

💡 Neue Gesetze und Verpflichtungen

E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend für alle Unternehmen im B2B-Bereich. Zunächst betrifft die Pflicht nur den Empfang von E-Rechnungen, der ab diesem Datum für alle Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmer, gewährleistet sein muss.

Die Erstellung und der Versand von E-Rechnungen werden hingegen schrittweise eingeführt. Unternehmen können bis Ende 2026 weiterhin herkömmliche Formate wie Papier- oder PDF-Rechnungen nutzen.

Barrierefreiheitsgesetz (BFSG)

Das BFSG verpflichtet Hersteller, Händler und Anbieter von Dienstleistungen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Es betrifft insbesondere Produkte und Dienstleistungen, die für die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben entscheidend sind.

Die Anforderungen umfassen:

  • Design und Benutzerfreundlichkeit: Produkte und Dienstleistungen müssen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten.
  • Technische Anforderungen: Vorgaben zu Bedienbarkeit, Verständlichkeit, und Kompatibilität (z. B. mit Screenreadern).
  • Informationsbereitstellung: Informationen müssen klar, verständlich und in verschiedenen Formaten (z. B. visuell, auditiv) verfügbar sein.

Telearbeitsgesetz und erweiterter Unfallschutz

Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue Telearbeitsgesetz in Kraft. Es regelt Homeoffice und flexible Arbeitsorte wie Wohnung, Co-Working-Spaces oder Cafés, sofern dies mit dem Arbeitgeber vereinbart ist.

Das Gesetz stärkt zudem den Unfallversicherungsschutz für Unfälle im direkten Zusammenhang mit der Telearbeit. Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice besteht nicht, und Arbeitgeber können Telearbeit nicht einseitig anordnen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Es treten wesentliche Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft, die sich aus der EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergeben.

Diese erweitern und verschärfen die bisherigen Anforderungen an Unternehmen deutlich. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro oder Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro.
  • Einheitliche Berichtsstandards (ESRS): Umweltbelange, soziale Aspekte und Governance müssen Bestandteile des Reports sein.
  • Integration in den Lagebericht: Der Bericht muss ein Teil des Unternehmensbericht sein.
  • Externe Prüfungspflicht: Die Faktoren müssen durch Externe, wegen Glaubwürdigkeit der Angaben, geprüft werden.
  • Digitalisierung der Berichte: Die Berichte müssen in maschinenlesbarer Form vorliegen (XHTML).

💲 Steuern und Finanzen

Streuern und Finanzen betreffen die Arbeitnehmer privat und Unternehmen in gleichen Teilen. Die Steuerlast in Deutschland ist ein dauerhafter Diskussionspunkt und auch ein entscheidender Teilfaktor für die Wirtschaftsfähigkeit eines Unternehmens und einer Volkswirtschaft.

Folgende Änderungen werden in 2025 gültig bzw. geändert:

🧔 Änderungen für Arbeitnehmer/Mitarbeiter

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der Top-Themen für Arbeitnehmer, da dies großen Einfluss auf den Alltag und somit die Leistungsfähigkeit hat.

Für die Arbeitnehmer werden sich folgende Themen in 2025 ändern:

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
  • Minijob-Grenze: Durch die Erhöhung des Mindestlohns steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro.
  • Kurzarbeitergeld: Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate verlängert, befristet bis Ende 2025.
  • Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro, wodurch ein höherer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.
  • Kinderfreibetrag: Dieser erhöht sich um 60 Euro auf 6.672 Euro pro Kind.
  • Kindergeld: Das Kindergeld steigt um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat.
  • Kinderzuschlag: Für Familien mit geringem Einkommen wird der Kinderzuschlag um 5 Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
  • Elterngeld: Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro erhalten weiterhin Elterngeld; die bisherige Grenze lag bei 200.000 Euro.
  • Wohngeld: Das Wohngeld wird an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst und steigt um durchschnittlich 15 Prozent, was etwa 30 Euro mehr pro Monat bedeutet.

💼 Änderungen für Arbeitgeber/Unternehmer

Unternehmen müssen eine immer größere Anzahl an Gesetzen, Regelungen und Dokumentationsverpflichtungen erfüllen. Dies schlägt sich auch in der Anzahl der Änderungen nieder:

  • Neue Umsatzgrenzen in der Kleinunternehmerregelung: Umsatz im Vorjahr von 25.000 Euro und im laufenden Jahr von bis zu 100.000 Euro.
  • Neuerungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten: Ab 2025 können auch Kleinunternehmer, die in anderen EU-Ländern tätig sind, unter bestimmten Bedingungen diese Regelungen auch dort nutzen. Das ist vor allem für Unternehmen interessant, die grenzüberschreitend agieren – beispielsweise im E-Commerce oder bei Dienstleistungen.
  • Entlastung bei der Umsatzsteuervoranmeldung: Die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch vierteljährlich abgegeben werden, wofür die Zahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 9.000 € betragen darf.
  • Umfangreiche Anpassungen bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung: Wenngleich dies auch für den Arbeitnehmer gilt, so betrifft es ja auch zu gleichen Teilen den Arbeitgeber.

🌐 Besondere geopolitische Weltordnung

Im Jahr 2025 könnte die geopolitische Weltlage durch mehrere disruptiven Faktoren geprägt sein, die insbesondere die Wirtschaftsordnung und den internationalen Wettbewerb betreffen.

Die europäischen Länder, allen voran Deutschland, stehen vor der Herausforderung, ihre Rolle in einer zunehmend multipolaren Welt zu definieren. Die Vereinigten Staaten, China und Russland sind weiterhin die dominierenden Akteure, jedoch rückt auch der globale Süden immer mehr in den Fokus.

Deutschlands Rolle in Europa

Deutschland als führende Wirtschaftsmacht der EU wird sich 2025 zunehmend mit den Auswirkungen globaler Handelskriege und politischen Spannungen auseinandersetzen müssen.

Der wachsende Wettbewerb zwischen der EU und China, vor allem im Technologiebereich, wird zu einer der zentralen Herausforderungen. Während China durch massive Investitionen in Innovation und Infrastruktur auf der internationalen Bühne an Einfluss gewinnt, muss die EU ihre wirtschaftliche Kohärenz und technologische Unabhängigkeit sichern.

In diesem Kontext könnte Deutschland mit seiner exportorientierten Wirtschaft in einer schwierigen Lage sein. Besonders in Bezug auf die Abhängigkeit von chinesischen Märkten und Lieferketten könnten geopolitische Spannungen die deutsche Wirtschaft destabilisieren.

Europas Rolle im Weltgeschehen

Die EU wird sich zudem einer immer stärkeren inneren Fragmentierung stellen müssen.

Länder wie Polen und Ungarn verfolgen zunehmend nationalistische und euroskeptische Politiken, was die Einigkeit der Union gefährdet. Dies könnte die Fähigkeit der EU, als globaler Akteur in geopolitischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu agieren, erheblich einschränken.

Kritisch betrachtet, könnte die Europäische Union bis 2025 nicht nur ihre geopolitische Position verlieren, sondern auch im globalen Wettbewerb hinter anderen Machtzentren zurückfallen. Deutschland wird dabei eine Schlüsselrolle spielen, muss aber die Balance zwischen Zusammenarbeit und nationalen Interessen finden, um nicht in der geopolitischen Landschaft von morgen unterzugehen.

📃 Fazit - 2025 wird ein Jahr mit neuen Herausforderungen

2025 wird ein Jahr voller neuer Herausforderungen, die Unternehmen und Gesellschaft gleichermaßen betreffen werden.

Michael Kostka - CEO EntekSystems

Die Einführung von verpflichtenden E-Rechnungen, die erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Anpassungen im Arbeitsrecht sind nur einige der zahlreichen Änderungen, die auf Unternehmen zukommen.

Diese Neuerungen erfordern nicht nur eine Anpassung der internen Prozesse und Strukturen, sondern auch eine intensivere Auseinandersetzung mit Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und flexiblen Arbeitsmodellen.

Unternehmen müssen sich diesen Herausforderungen stellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, während Arbeitnehmer von den verbesserten Arbeitsbedingungen und Rechten profitieren können.

Gleichzeitig eröffnen die neuen Regelungen auch Chancen, etwa durch die Digitalisierung von Prozessen oder die Stärkung von Transparenz und Vertrauen in der Unternehmensführung. Wer diese Veränderungen proaktiv angeht, kann sie als Sprungbrett für langfristigen Erfolg nutzen.

Alexander van der Steeg
Alexander van der Steeg Autor

CTO

Herr van der Steeg ist bei der EntekSystems als Chief Technology Officer für alle Belange der Produktentwicklung und technischen Konzeption verantwortlich.

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